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JUGENDSCHUTZ

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Jugendschutz ist uns wichtig. Hier finden Sie Informationen und ein Formular, um eine Verlängerung des Aufenthaltes von Jugendlichen zu ermöglichen.

Dieses Formular gilt für Jugendliche ab 16 Jahren! Der / die Jugendliche kann mit einer über 18 Jahre alten bevollmächtigten Begleitperson der Eltern nach 00:00 Uhr unser Bowling noch besuchen, sollte die bevollmächtigte über 18 Jahre alte Person das Center aber vorzeitig verlassen, so muss auch die unter 18 Jahre alte Person das Center verlassen. Die Eltern haften in jedem Fall für  Ihre Kinder, auch wenn die Begleitperson mit der Beaufsichtigung bevollmächtigt worden ist. Eine Kopie des Personalausweises von den Eltern ist ebenfalls erforderlich.

Das ausgefüllte Formular ermöglicht einen verlängerten Aufenthalt für den Jugendlichen in unserem Center. Der Kauf von Alkohol und Zigaretten, sowie der Konsum in unserem Haus ist weiterhin untersagt.

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Hier findet ihr ein Jugendschutzformular für den Besuch bei uns.

Einfach ausdrucken, von den Eltern ausfüllen lassen und mitbringen.

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